Hier sind schultypübergreifende Auswertungen zur Anzahl der Schüler, Klassen, der durchschnittlichen Klassenstärke sowie prozentuale Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr dargestellt.
| mehr lesenKinder im schulpflichtigen Alter in Thüringen können an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und Waldorfschulen eingeschult werden. Mit der Einschulung beginnt die Schullaufbahn.
Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks, bei Bestehen eines gemeinsamen Schulbezirks an einer der zuständigen Grundschulen, anzumelden. Für die Anmeldung kann der Schulträger auch eine Gemeinschaftsschule vorsehen. Ein Kind, das am 30. Juni eines Jahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Für Kinder bringt der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule zunächst eine Statusveränderung in doppelter Hinsicht: Zum einen verlassen sie als älteste Kinder die Kindertageseinrichtung und werden Schüler und Schülerinnen. Zum anderen bedeutet die Einschulung jedoch auch, dass sie als Erstklässler und Erstklässlerinnen nun die jüngsten Kinder sind und sich erst am Anfang ihres schulischen Bildungsweges befinden. Ältere Schülerinnen und Schüler haben ihnen gegenüber meist einen erheblichen Erfahrungsvorsprung. Aus diesem Grund benötigen sie viel Unterstützung durch Lehrer, Erzieher und Eltern.
Die Anzahl der eingeschulten Kinder ist eine wichtige Kennzahl. Sie zeigt, wie sich die Bildungsbeteiligung in den nächsten Jahren entwickeln wird. Somit ist die Kennzahl gerade für die Schulträger und Kommunen wichtig, da sie für ein ausreichendes Platzangebot sorgen müssen. Zudem ist der Anteil der frühzeitig oder verspätet eingeschulten Kinder von Interesse, weil sich dieser auf die Verweildauer in Kindertageseinrichtungen und deren Auslastung auswirkt. Beeinflusst wird die Kennzahl sowohl von der Bevölkerungsstruktur und -entwicklung als auch von länderspezifischen Regelungen zur Einschulung, etwa dem Einschulungsstichtag.
Mit der Einschulung in Thüringen erfolgt für die Kinder die Aufnahme in die Schuleingangsphase. Der Schulbesuch in der Schuleingangsphase dauert in der Regel zwei Jahre und kann auf ein Jahr verkürzt oder auf drei Jahre verlängert werden. Im ersten Schulbesuchsjahr erhalten die Schülerinnen und Schüler 23 Unterrichtsstunden.