Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule. Er hat sich im Laufe der letzten Jahre zu einem wesentlichen Teil der Grundschule entwickelt, der das Lebensumfeld der Schülerinnen und Schüler bereichert und bei Kindern und Eltern gut ankommt. 85,7 % aller Grundschülerinnen und Grundschüler besuchten im Schuljahr 2020/21 einen Hort, in dem die Kinder durchschnittlich 18 Stunden pro Woche verbringen. Der Besuch des Hortes ist freiwillig und jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf Hortbetreuung. Die Eltern werden an den Hortkosten beteiligt.
Hort in Thüringen
Was ist ein Hort?
Im Freistaat Thüringen wird das Konzept des Schulhortes konsequent vom Kind her gedacht. Der Hort ist somit weitaus mehr als nur eine Verwahreinrichtung zur Entlastung der Eltern. Vielmehr versteht sich der Hort als ein unterrichtsbegleitender und freizeitorientierter Lebensraum, in dem Kinder soziale Kontakte knüpfen, Freundschaften schließen und wertvolle Erfahrungen im sozialen Miteinander machen. Gemeinschaftserlebnisse beim Lernen, Spielen und bei der Bewegung gehören ebenso zum Thüringer Schulhort wie eine besondere Berücksichtigung der Individualität des einzelnen Kindes, das seinen Neigungen und Bedürfnissen nachgehen, seine Begabungen entfalten kann und auf seinem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt wird.
Horte an den Staatlichen Grundschulen
In Thüringen ist jede Grundschule dazu angehalten, einen Hort zu führen, der organisatorisch in den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule eingebunden ist. Die Lern- und Spielerfahrungen der Grundschülerinnen und Grundschüler werden nach den Maßstäben des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) und des Thüringer Bildungsplanes für Kinder bis 10 Jahre (TBP-10) gestaltet. Der Anspruch auf einen Hortbesuch erstreckt sich auf eine ganztägige Betreuung von zehn Zeitstunden täglich unter Berücksichtigung des regulären Schulunterrichts. Für die Betreuung der Kinder werden Erzieherinnen und Erzieher eingesetzt.
| mehr lesenBeschreibung der Hortangebote
Der Schulhort ermöglicht es Kindern, ihre Schulaufgaben in Ruhe zu erledigen und sich bei Fragen jederzeit an die Erzieherinnen und Erzieher wenden zu können. In diesem Zusammenhang ist der Hort dem Konzept der Ganztagsbetreuung an Grundschulen verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern eine ergänzende und unterrichtsunterstützende Bildung und Betreuung zur Verfügung zu stellen.
Als freizeitorientierte Einrichtung werden den Kindern attraktive Spielangebote gemacht, die sie bei ihrer Entwicklung unterstützen und ihnen gemeinsame Erlebnisse mit Altersgenossinnen und Altersgenossen ermöglichen. Horte verstehen sich als Netzwerke, die in ihrer Region eingebunden sind, den Zusammenhalt stärken und in Kooperation mit Partnern außerschulische Lernerfahrungen vermitteln.
Öffnungszeiten der Horte
Der Schulhort kann an Schultagen zwischen 6:00 und 18:00 Uhr geöffnet sein. Erwartet wird eine Öffnungszeit von mindestens zehn Stunden unter Anrechnung der regulären Unterrichtszeit. In den Sommerferien hat der Hort nur für drei Wochen geschlossen, sodass er den Kindern in der übrigen Zeit weiterhin Betreuung und den Eltern Entlastung bietet. Die Festlegung über die Öffnungszeiten trifft die Schulleitung nach Anhörung der Elternvertretung der Grundschule. Vor der Gültigkeit der Öffnungszeiten muss das Schulamt sie vorher genehmigen.
Aufnahme in den Hort
Eltern erhalten bei der Anmeldung ihres Kindes an der Grundschule ein Formular für die gleichzeitige Anmeldung für den Schulhort, das sie ausfüllen und an die Schule zurückgeben. Anders als die reguläre Unterrichtszeit in der Grundschule ist der Besuch des Schulhortes freiwillig. Der Hort hat sich in Thüringen immer stärker zu einem Lebensraum entwickelt, der fest in das Gesamtkonzept der Grundschule eingebunden ist. Dies schlug sich auch in den Anmeldezahlen der letzten 20 Jahre nieder, denn die Anzahl der Kinder, die den Hort besuchten, hat sich in diesem Zeitraum fast verdoppelt.
| mehr lesenAnmeldung
Um der Grundschule Planungssicherheit für die Gestaltung der Lern- und Freizeitgestaltung im Schulhort zu ermöglichen, hat die Anmeldung der Kinder vor dem 31. Mai in schriftlicher Form zu erfolgen.
Höhe der Hortgebühren
Eltern werden sozialverträglich unter Berücksichtigung ihres Einkommens an den Hortgebühren beteiligt. Berücksichtigt werden bei den Gebühren die Anzahl der Kinder, die im Hort betreut werden, und die Zeit, welche die Kinder im Hort verbringen.